ThomasM hat geschrieben:Auslöser meines threads war der Fall, wo ein Franzose genau das gemacht hat. Aber dann hat die Kirche in Frankreich nachgefragt, erfahren, dass der noch immer als getauft gemeldet ist, und hat ohne weitere Fragen Kirchensteuer eingezogen. Die Willenserklärung vor dem Einwohnermeldeamt war nichtig, weil nicht der korrekte Verwaltungsakt durchgeführt wurde.
Das ist
nicht in Ordnung so, meiner Meinung nach haben die Behörden hier eine Aufklärungspflicht, anstatt die Leute einfach abzuzocken.
Andererseits: Der Franzose hätte auch, wenn er sich mit seiner theoretischen Mitgliedschaft nicht identifizieren kann und will, bereits zu einem früheren Zeitpunkt- konsequenterweise- aus der Kirche austreten können.
Magdalena61 hat geschrieben: Wenn der Eintritt kirchenrechtlich nicht ohne Absichtserklärung stattfindet- und es wird ja nicht kontrolliert, ob der getaufte Heranwachsende ein aktives oder passives Mitglied der Kirche ist- dann ist es eigentlich konsequent, auch für den Austritt eine Willenserklärung zu verlangen.
Das Problem besteht hier in der Verquickung mit dem Steuerrecht. Dazu ist ein formaler Akt notwendig.
Von der anderen Seite betrachtet: Eine
gläubige Familie nimmt in der Regel die Dienstleistungen der Kirche in Anspruch. Dadurch entstehen Kosten für die Kirche. Alleine die Heizkosten im Winter verschlingen Unsummen.
Auch Christen sind leider nicht immer pflichtbewußt oder wenigstens fair, wenn es darum geht, die Arbeit anderer Christen anzuerkennen und finanziell zu unterstützen, vor allem auch dann, wenn sie gewisse Dienste in Anspruch nehmen. --Du solltest mal die Kommentare diverser Heiliger sehen oder hören, beispielsweise zu den- moderaten- Gebühren, die ein Bruder, der eine Singlebörse für Christen betreibt, erheben muß, weil er sonst, zusätzlich zu der Arbeit, die er für seine Mitgeschwister leistet, aus seinem Privatvermögen draufzahlen müsste
Die von lohnsteuerpflichtigen Mitgliedern automatisch erhobene Kirchensteuer erspart der Kirche eine Menge Überzeugungs- und andere Arbeit und trägt dazu bei, die Kosten zu decken. Der Satz liegt zwischen 8 und 9% der Einkommens- oder Lohnsteuer. Er kann, je nach persönlicher Situation des Arbeitnehmers, auch niedriger sein.
Da greift so manche Freikirche aber um einiges ungenierter hin
![Überrascht :o](./images/smilies/icon_e_surprised.gif)
und erwartet... den zehnten Teil des Brutto- oder Nettoeinkommens eines verdienenden Mitglieds.
Dafür würde ich es auch ehrlich finden, einen automatisch ausgeloggten Mitbürger mit zusätzlichen Gebühren zu belasten, wenn der eine kirchliche Hochzeit oder so haben will. Ob das die Kirche aber aus ethischen Gründen nicht lassen sollte, wäre eine zweite Frage.
Wenn's nach mir ginge.... würde NIEMAND, der in seinem Leben überzeugt die Fahne der Gottlosigkeit hochhält und die Kirche dann lediglich für bestimmte Gelegenheiten als Kulisse (und deren Vertreter als Dienstboten) einspannen will, um eine Hollywood- Hochzeit mit allem Drum und Dran oder, anlässlich der Taufe eines Neugeborenen, eine tolle Familienfete zu inszenieren... die Zusage/ Gelegenheit bekommen, so ein gotteslästerliches Theater abzuziehen und "vor Gott zu treten" mit einem befleckten, hochmütigen, verlogenen und starrsinnigen Herzen.
Aus diesem Grund habe ich schon mal einen deftigen Ärger bekommen in einer meiner früheren Gemeinden (einer Freikirche!), weil ich nicht brav abnickte, sondern hinterfragte. Aber ich würde heute genauso handeln.
Wenn der Kunde noch nicht einmal bereit ist, mit mir ein Gespräch zu führen, damit ich entscheiden kann, ob ich es vor Gott
verantworten kann, bei einer solchen "Feier" mitzuwirken... sondern wenn er nur
fordert (und Druck ausübt), dann läuft bei mir GAR nichts. Was habe ich mit den Werken der Finsternis zu schaffen? Soll ich die Mauer, die solche Leute zwischen sich und Gott gebaut haben, auch noch mit einem freundlichen Anstrich versehen?
- Ehrliche Zweifler.... werden von mir nicht zwangsbekehrt, aber auch nicht abgewiesen. Die gehören in eine andere Kategorie als Wahl- Atheisten etc.
Die Kirchen sollten die Meßlatte höher hängen. Dann hätten sie auch nicht so viele Karteileichen.
Wenn ein Nichtchrist, der sonst mit der Kirche entschlossen
nichts am Hut hat, eine kirchliche Dienstleistung wünscht, beispielsweise anlässlich eines Todesfalles--- warum sollte er als Nichtmitglied dann nicht einen Obulus entrichten? Man könnte diesen ja vom Einkommen abhängig machen: Wer nichts oder wenig Geld zur Verfügung hat, kann einen Antrag auf Befreiung stellen.
LG