Magdalena61 hat geschrieben: An dieser Stelle möchte ich Dr. med. Antje Yael Deusel; Rabbinerin und Oberärztin in der Klinik für Urologie und KinderÂurologie in Bamberg zitieren. Was sie sagt, trifft VOLL ins Schwarze (Markierungen sind von mir):...die Diskussion in Internet und Leserbriefen ist geprägt von einer ungeheueren Emotionalität – und einer erschreckenden Polemik.
Die unbestreitbar vorhandenen gesundheitlichen Vorteile einer solchen Beschneidung werden in der Diskussion häufig beiseitegelassen, sowie eine religiöse Komponente ins Spiel kommt – wobei mögliche (seltene) Komplikationen in diesem Fall jedoch mit der Lupenbrille betrachtet und entsprechend überdimensional vermittelt werden.
Fazit: Religiös motiviertes Handeln gilt bestenfalls als unaufgeklärt, schlimmstenfalls als gefährlich und teilweise sogar als kriminell. Dabei differenziert die öffentliche Meinung nicht zwischen unterschiedlichen Religionen, noch macht sie bei der Beschneidung halt.
„Unterschiedliche Phänomene – Knabenbeschneidung, weibliche Genitalverstümmelung, Prügelstrafe, Kindesmissbrauch und anderes – werden gern in einen Topf gerührt und schlicht mit dem Label ,Religion’ versehen. Das Bemühen um Differenzierung, Genauigkeit und Fairness bei der Problembeschreibung gilt vielen offenbar als Zeitverschwendung oder gar als verdächtiger Eskapismus.“ Diese Aussage von Prof. Dr. Heiner Bielefeldt trifft präzise den Kern des derzeitigen Diskurses.
Auffälligstes Merkmal der Debatte ist eine grundsätzliche Religionskritik, im Namen einer Pseudo-aufklärung.
Und zutiefst erschreckend ist die Respektlosigkeit, ja, das geifernd-fanatische Eintreten für eine Freiheit von Religion, anstelle einer Freiheit der Religionsausübung, die hierbei nicht selten zutage treten.
Sicherlich rechtfertigt eine religiöse Begründung nicht das Außerachtlassen von Menschenrechten – aber ebenso wenig lässt sich hieraus ein Recht zur Missachtung religiöser Grundwerte ableiten.
Deutsches Ärzteblatt
Das trifft nicht ins Schwarze - das geht voll daneben ... .
Zunächst ist dieses "unbestreitbar vorhandenen gesundheitlichen Vorteile einer solchen Beschneidung" eine steile Behauptung. Weiters birgt jeder operative Eingriff ein gewisses Risiko. Deshalb werden Mandeln oder Appendix sinnvollerweise auch erst dann entfernt, falls erforderlich - aber nicht vorsorglich. Dann ist eine Ärztin eine Ärztin, aber keine Schamanin. Sie betreibt eine medizinische, aber keine religiöse Dienstleistung. Sie darf an der Vorhaut nur dann rumschnippeln, wenn dies durch medizinische Indikation geboten ist. Dafür mögen schon die vermuteten 'gesundheitlichen Vorteile' hinreichend sein. Medizinische Indikation, nicht religiöse Indikation!
Magdalena61 hat geschrieben: Eigentlich betrifft diese Diskussion doch nur diejenigen, die entscheiden müssen, ob sie ihre Kinder beschneiden lassen (müssen) oder nicht.
Niemand muss seine Kinder beschneiden lassen.
Cheers,
Lamarck