Was quarkst du da? o.Ocloss hat geschrieben:Naja - man verkauft das ja nicht aus Schütten, sondern in definierter Verdünnung.Scrypt0n hat geschrieben:Besonders lustig - oder deprimierend: Wenn pflanzliche Produkte “mit ihren verkehrsüblichen deutschen Namen†bezeichnet sind und Säfte nur mit Wasser erstellt wurden, dann kann man sie überall verkaufen. Andere Pflanzen, Pflanzenteile, Mischungen, Destillate und Säfte sind dagegen apothenkenpflichtig. Ich kann also eine stinknormale Zwiebel in jedem Supermarkt kaufen. Homöopathisches Allium cepa (was nichts anderes ist) dagegen darf nur in der Apotheke verkauft werden – denn es hat ja einen lateinischen Namen!
Allium cepa sind stinknormale Zwiebeln - dürfen so aber NICHT im Supermarkt verkauft werden, weder verdünnt noch unverdünnt.
So wird sichergestellt, dass die Globuli nur gemeinsam mit den echten Medikamenten in der seriösen Apotheke verkauft werden können und nicht im Supermarktregal zusammen mit den eher dubiosen Vitaminpillen, wo sie eigentlich sein sollten...
Du redest völlig am Inhalt vorbei; gehts dir nicht gut?
Habe ich gemacht.closs hat geschrieben:Das fragst oder unterstellst Du oft. - Google einfach zuvor.Scrypt0n hat geschrieben:Wo nimmst immer diesen Unsinn her - denkst du dir das einfach nur aus?closs hat geschrieben:Die HP hat schon eine Arzeiprüfung
Die von den Homöopathen willkürlich bezeichnete "Arzneiprüfung" ist ausschließlich dafür da, um eine "Schäldigkeit" auszuschließen. Da in Globuli jedoch keine schädlichen Substanzen enthalten sind - bei hohen Verdünnungen ab C12 kein einziges Molekül der ursprünglichen Substanz - sind diese auch nie schädlicher, als es bei Zucker der Fall ist.
Nach dem Contergan-Skandal in den 60er Jahren wurde die Arzneimittelzulassung in Deutschland grundlegend neu geregelt. Ich zitiere einen Bericht des deutschen Bundestags (Quelle:#):
Für die Homöopathie wäre so ein Gesetz tödlich gewesen. Sie wäre dann dort gelandet, wo sie eigentlich hingehört: Zusammen mit Astrologie und Alchemie beim veralteten Aberglauben. Doch zum Glück gab es die Lobbyorganisationen und die erwirkten eine Sonderregelung für die Homöopathie. Die echte Medizin muss nun aufwendige (und teure) Studien durchführen um zu belegen, dass ihre Medikamente wirken(!) und nicht schädlich sind. Die Homöopathie kann sich das alles sparen, denn für sie wird das “Erfahrungswissen†anerkannt. Soll heißen: Sind die Homöopathen der Meinung, ihr Mittel würde wirken, dann kann es verkauft werden.Ein Arzneimittel darf vom pharmazeutischen Unternehmer zukünftig nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn dieser die erforderliche Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels nachgewiesen hat.
Eine spezielle Überprüfung braucht es entgegen deiner Behauptung nicht.
Und jetzt darfst du mal googlen, um dann z.B. das hier vom deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte zu finden, zu dessen suspekten Verein ich mich ebenfalls hier äußerte.