ThomasM hat geschrieben: Am Besten...finde ich die Einstellung des deutschen Verfassungsgerichtes.
Abtreibung ist verboten und bleibt verboten.
Das Lebensrecht des Kindes ist höher einzuordnen als das Recht der Mutter auf Glück und Wohlstand.
Die deutsche Praxis ist meilenweit davon entfernt, das Kindeswohl zu berücksichtigen und das Recht der Mutter auf Wohlstand und freie Liebe wird aktuell eindeutig bevorzugt.
Das kann ich nur unterschreiben.
Ebenso finde ich die - öfters gehörte/gelesene Argumentation fatal,dass die Mutter das Recht auf ein gesundes Kind habe.
Woher soll sie dieses -- gegen das Kindsrecht verstossene -- "Recht" haben,mit der deutschen Verfassung ist es zumindest nicht vereinbar.