EaYggdrasil hat geschrieben: ↑So 3. Mär 2019, 10:11
Lt. AT wird ja "nur" die ehebrüchige Frau bestraft. Mit Steinigung. Wie so ziemlich jedes Vergehen. Hauptsache gesteinigt. Das AT ist ja generell etwas einseitig ausgelegt.
Deiner Unkenntnis kann man abhelfen.
3Mo 20, 10 hat geschrieben:
Und wenn ein Mann Ehebruch treibt mit dem Weibe eines Mannes, wenn er Ehebruch treibt mit dem Weibe seines Nächsten, so sollen der Ehebrecher und die Ehebrecherin gewisslich getötet werden.
Hinischtlich der Tötungsart denke ich hätte man Freiheit. Damals kannt man noch keine Schusswaffen, also sprachen die Steine. Grundsätzlich würde ich auch eine Begnadigung in der Rechtsprechung vorsehen. Ich würde es einem Richter überlassen, der den Geist Gottes in sich hat.
Gott begnadigte z.B. auch David. Er bestrafte ihn dennoch hart.
2Sam 12, 10 hat geschrieben:
Nun denn, so soll von deinem Hause das Schwert nicht weichen ewiglich, darum dass du mich verachtet und das Weib Urijas, des Hethiters, genommen hast, dass sie dir zum Weibe sei.
Was passierte? Mehrere seiner Söhne wurden teils ermordert teils fielen sie im Kampf und seine Tochter wurde von einem der Söhne vergewaltigt, sodass sie danach traumatisiert wurde.
Wer also meint, das ginge harmlos aus, der hat einfach einen Mords Vogel.