Wieso nicht? Willst du etwas runterwürgen müssen, das du nicht magst? Und als Alternative dann hungern? Fällt unter Nötigung.Helmuth hat geschrieben:Das habe ich auch so gehandhabt. Aber es gab keine Alternative. Nix da Kühlschrank und Wurst rausnehmen, weil Mamas Gemüse nicht schmeckt.
"Strafgesetzbuch (StGB)
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist."
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html