
LG
Den Rahmen des Strafmaßes... aber auch die Höhe der Entschädigung, die vom Täter an das Opfer zu leisten war.Abischai hat geschrieben:sondern es legt den Rahmen eines möglichen Strafmaßes fest. Es geht nicht um die Aufforderung zur Vergeltung, sondern um die Eindämmung der zügellosen Vergeltung.
dann ergibt sich die Frage: Was genau meint Er, wenn er sagt:Mt. 5,18 (Schlachter 2000): 18 Denn wahrlich, ich sage euch: Bis Himmel und Erde vergangen sind, wird nicht ein Buchstabe noch ein einziges Strichlein vom Gesetz vergehen, bis alles geschehen ist.
"Ihr habt gehört" --- könnte auf eine "eigenwillige Interpretation" des Gesetzes hinweisen, auf eine nicht autorisierte Anwendung desselben durch die Pharisäer und Schriftgelehrten. Ansonsten hätte Jesus wohl gesagt: "Es steht geschrieben", wie Er in Mt. 4 dem Versucher entgegen gehalten hatte.Mt. 5, 38-41 (Schlachter 2000): Ihr habt gehört, daß gesagt ist: »Auge um Auge und Zahn um Zahn!«
Ich aber sage euch: Ihr sollt dem Bösen nicht widerstehen; sondern wenn dich jemand auf deine rechte Backe schlägt, so biete ihm auch die andere dar; und dem, der mit dir vor Gericht gehen und dein Hemd nehmen will, dem laß auch den Mantel; und wenn dich jemand nötigt, eine Meile weit zu gehen, so geh mit ihm zwei.
Nein, hat Er nicht.Wenn der Herr Jesus die Regelung im Gesetz außer Kraft gesetzt hätte, hätte er verboten, den Schuldigen zu bestrafen. Das hat er aber gar nicht.
Ja.Er hat verboten auf jedermanns Recht zur Bestrafung zu beharren, das ist etwas völlig anderes.
R.F. hat geschrieben:Die Todesstrafe war nicht gerechtfertigt...closs hat geschrieben: - - -
Allerdings wird man Christen finden, die sagen: Das gilt nur für Mord - und Mord war's ja nicht, da ordentliches Gerichtsurteil.
Abischai hat geschrieben:Lieber Sven!
....., daß die römische Rechtssprechung mit dem mosaischen Gesetz nichts gemein hat.
Hierin könnte des Rätsels Lösung für Deine verzweifelte Sinnfrage liegen.
Ciao, Tobias
Abischai hat geschrieben: [...]möchte ich jedoch mal in Erinnerung rufen, daß die römische Rechtssprechung mit dem mosaischen Gesetz nichts gemein hat.