lovetrail hat geschrieben: ↑Di 12. Mär 2019, 11:06
Helmuth, das halte ich für zu weit vom Kontext entfernt und konstruiert.
Wo passt es nicht? Zeig die Widersprüche auf. Ich halte deinen Zugang aber für bereits widerlegt. Wir können es aber auch beenden und sagen es habe jeder seine Auffassung, wobei du m.E. gar keine hast.
Solange bleibe ich dann bei der Sicht, dass 1 Kor. 14 die Möglichkeiten entweder als Zungenrede oder als Fremdsprache bereitstellt. Die scharfe Abgrenzung ist sicher schwierig.
Fremdsprachen schließt in diesem Fall auch Dialekte, Kunstsprachen oder literarische Reden mit ein, denn was immer ein anderer nicht versteht, man redet für diesen in den Wind (Vers 9). Es ist dann ein und dasslebe.
Definitiv grenzt Paulus davon die die Weissagung als verständlche Rede ab. Weissagung kann auch eine direkte Rede durch den HG selbst sein. Solche Reden sind uns erhalten als souveränes Wirken durch den HG selbst.
Alle anderen Reden, von denen viele des Petrus und Paulus in der Apg. oder in deren Briefen überliefert sind, sind ebenso Weissagung. Wenn es dazu noch der Verkündigung dient begleitet der Herr diese auch mit weiteren Zeichen.
Ich wünsche niemanden wirklich Leid und Schmerz, aber gesetzt den Fall jemand wird heute um Jesu willen inhaftiert, wird auch er direkt durch den HG angeleitet werden, was er dann konkret sagen soll:
Lukas 12,11-12 hat geschrieben:
Wenn sie euch aber vor die Synagogen und die Obrigkeiten und die Gewalten führen, so sorge nicht, wie oder womit ihr euch verantworten oder was ihr sagen sollt; denn der Heilige Geist wird euch in selbiger Stunde lehren, was ihr sagen sollt.
Damit dieses Fazit:
- Weissagung: Eingebung durch den HG
- Fremdsprachen- und Übersetzungsdienst: Dienstegaben
- Zungenrede: Gabe zur Selbstauferbauung