#91 Re: "Ich bin doch gar nicht verheiratet"
Verfasst: Di 3. Mai 2016, 11:52
Inzest und Ehebruch zum Beispiel.Hemul hat geschrieben:Was ist denn für Dich eine erlaubte Beziehung?Magdalena61 hat geschrieben:O.k., Sex mit einem Partner ohne die Verbindlichkeit einer festen (erlaubten!) Beziehung ist nach wie vor Sünde. Diese Einschränkung ist auch in der heutigen Zeit von großem Nutzen bis überlebenswichtig für alle, die sie akzeptieren.
Die Tochter ist auch dann für den Vater tabu, wenn die Mutter- seine Frau- verstorben ist.
Eine sexuelle Beziehung mit einem Menschen, der noch verheiratet ist und nicht schriftgemäß geschieden werden kann, ist Ehebruch. Auch dann, wenn dieser von seinem Partner getrennt lebt.
Das ist eine ECHT schwierige Frage, denn in der Bibel gibt es keine standesamtliche Trauung, da zählte die Verlobung praktisch schon als "rechtlich verheiratet", wenn die jungen Leute auch noch nicht zusammen wohnten.Darf ein Christ schon ab dem Zeitpunkt der Verlobung GV haben?
Hier und heute wird "Verlobung" anders interpretiert, lockerer, unverbindlicher.
Da die Bibel dazu nichts Konkretes sagt, muß man sich anderweitig behelfen. Wenn zwei junge Christen einer Gemeinde angehören, unterstehen sie den Regeln dieser Gemeinde. Und die lauten meist: Kein SvdE.
Seit einigen Jahren gibt es für Verwitwete die Möglichkeit, in der Gemeinde zu heiraten, aber ohne standesamtliche Trauung. Diese Regelung wurde vom Gesetzgeber (viel zu spät!) erlaubt, weil bei einer erneuten rechtlich wirksamen Eheschließung die Witwen- oder Witwerrente wegfällt. Deswegen war es, bevor diese Regelung in Kraft trat, vielen älteren Menschen nicht möglich gewesen, zu heiraten.
Dadurch entstand viel Leid. Weil sie entweder in den Augen der Kirche "Unzucht" begingen oder nicht zusammen leben durften/ konnten.
Der Staat war hier großzügiger als die Gemeinden! Nicht ganz uneigennützig, schätze ich mal.
Wenn aber eine solche Rentnerehe- aufgrund eines vor Zeugen abgelegten Bekenntnisses der Liebe und Treue und so weiter- aus Sicht des Staates gültig ist, privat halt, aber wird akzeptiert, OHNE standesamtliche Trauung, dann muß man das Eheversprechen jüngerer Christen genau so behandeln.Als der Gesetzgeber das Verbot, nur kirchlich zu heiraten, 2009 kippte, geschah staatsrechtlich gesehen nichts. „Religiöse Zeremonien zur Eheschließung haben juristisch überhaupt keine Relevanz“, sagt Mawick. Michael Feil, Referent für Ehe und Familie beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, schätzt die Lage ähnlich ein: „Aus staatlicher Sicht hat die kirchliche Trauung einen rein privaten Charakter.“
focus.de
Und da kann man sich dann nicht auf die Bibel berufen und den Paaren Vorschriften machen, für die es keinen Schriftnachweis gibt. Die Pharisäer lassen grüßen. Es ist, wie gesagt, eine sehr schwierige Frage, weil ein Versprechen; ein mündlich abgelegtes Gelübde, heute, wenn die Umstände sich ändern, nicht mehr unbedingt als bindend angesehen wird.
LG