Zu diesen Vorwürfen habe ich interessante Beiträge im
Metanoia-Forum gefunden, die vielleicht hier einige interessieren mögen. Darin wird u.a. auch ein Brief zitiert, dessen Authentizität ich zwar nicht belegen kann, welcher mir aber doch "echt" erscheint. Ich zitiere nachfolgend die "Stellungnahme":
JEHOVAS ZEUGEN
Am Steinfels, 65618 Selters, 0T Niederselters
Telefon (064 83) 41-0
Postanschrift: 65617 Selters
19.06.2002
Stellungnahme
Kindesmissbrauch ist für uns ein verabscheuungswürdiges Verbrechen. Das stimmt
mit dem biblischen Grundsatz in Römer 12:9 überein. Die Bibel gebietet außerdem,
'das Böse zu hassen', und der Kindesmissbrauch zählt bestimmt dazu.
Die Unterstellung, unsere Vorgehensweise sei dem Problem des Kindesmissbrauchs
nicht angemessen, ist uns bekannt. Dieser Vorwurf trifft jedoch absolut nicht
zu. Tatsächlich haben wir eine überaus wirksame Strategie, um Kindesmissbrauch
in unseren örtlichen Gemeinden zu begegnen und zu gewährleisten, dass unsere
Kinder geschützt sind. Diese Strategie ist in Übereinstimmung mit den Gesetzen
unseres Landes.
Zu den von uns getroffen Vorkehrungen gehört unter anderem, dass wir Eltern
fortlaufend über diese Thematik aufklären. So sind seit Jahrzehnten sowohl in
unserer Zeitschrift Der Wachtturm als auch in Erwachet! Artikel erschienen, die
Jehovas Zeugen und auch die Öffentlichkeit auf die Wichtigkeit und die
Notwendigkeit aufmerksam machen Kinder vor Misshandlungen und Missbrauch zu
schützen. Unter anderem erschien dazu im Wachtturm vorm 1. Januar 1997 der
Artikel unter der Überschrift "Verabscheuen wir das Böse"; im Wachtturm vorn 1.
Januar 1984 der Artikel "Hilfe für Opfer von Blutschande"; in der
Erwachet!-Ausgabe vorn 8. Oktober 1993 sind zu diesem Thema folgende Artikel
enthalten:
"Unsere Kinder sind in Gefahr", "Wie können wir unsere Kinder schützen?", "Zu
Hause sexuellem Missbrauch vorbeugen"; und ferner in Erwachet! vorn 8. August
1985 die Artikel "Kindesmissbrauch - Der Alptraum jeder Mutter",
"Kindesmissbrauch - Wer sind die Täter" und "Kindesmissbrauch - Man kann sein
Kind schützen". Insbesondere Älteste wurden geschult damit sie einem Opfer die
nötige seelsorgerische Hilfe und den Zuspruch zukommen lassen den es benötigt um
über die Schwierigkeiten hinwegzukommen, die durch den Missbrauch verursacht
worden sind.
Darüber hinaus halten wir es für eine sehr gute Verfahrensweise, wenn
nötigenfalls die Ältesten der Gemeinde die Verantwortung übernehmen, einen
Missbrauch auch anzuzeigen, sofern keine Sorgeberechtigten oder andere
verantwortliche Erwachsenen vorhanden sind, die die notwendigen Schritte zum
Schutz des Kindes selbst ergreifen. So kann bei solchen Vorkommnissen nach den
einschlägigen Gesetzen verfahren werden. Ein Verbrechen ist ein Verbrechen. Und
wir erkennen an, dass für verübte Verbrechen Strafen vorgesehen sind.
Jeder in verantwortungsvoller Stellung, der sich des Kindesmissbrauchs schuldig
macht, wird unweigerlich seiner Verantwortlichkeiten enthoben. Auf keinen Fall
würden wir ihm wissentlich erlauben, anderswo zu dienen, weder aufgrund eines
Wohnsitzwechsels noch durch Versetzung. In einem solchen Fall gilt
uneingeschränkt, was u.a. im Wachtturm vom 1. Januar 1997 gesagt wird: "Zum
Schutz unserer Kinder gilt: Ein Mann, von dem bekannt ist, dass er ein Kind
sexuell missbraucht hat, eignet sich nicht eine verantwortungsvolle Stellung in
der Versammlung [Örtliche Gemeinde] zu bekleiden. Auch kann er nicht als Pionier
[Vollzeitprediger der Zeugen Jehovas] dienen oder eine andere Form besonderen
Vollzeitdienstes verrichten". Er ist gemäß der Bibel ungeeignet (1. Timotheus
3:2, 7-10). Diese Vorgehensweise ist zwingend erforderlich, weil uns daran liegt
biblische Maßstäbe einzuhalten und unsere Kinder zu schützen. Von jedem
Einzelnen in unserer Organisation wird erwartet, die gleichen Erfordernisse
einzuhalten, nämlich physisch psychisch, moralisch und geistig rein zu sein (2.
Korinther 7:1; Epheser 4:17-19; 1, Thessalonicher 2:4). Falls ein Beschuldigter
nicht bereut - er also nicht zutiefst seine Tat verabscheut und er nicht fest
entschlossen ist, ein solches Verhalten künftig zu unterlassen -, wird ihm der
Verbleib in der Christenversammlung nicht gestattet.
Unsere Verfahrensweise ist nach und nach immer mehr verfeinert worden - Wir
verbessern sie auch weiterhin. Wir halten unsere Vorkehrungen nicht für
vollkommen. Keine menschliche Organisation kann das für sich beanspruchen. Aber
wir sind davon überzeugt, dass wir bei Kindesmissbrauch, einer strengen,
biblisch gestutzten Verfahrensweise folgen.
Es mag bedauerlicherweise Fälle gegeben haben, in denen Vorkommnisse nicht
angezeigt wurden obwohl es möglicherweise sinnvoll gewesen wäre. Oder man hatte
sich einer Sache umfänglicher annehmen müssen und hat es alle irgendwelchen
Gründen unterlassen. Aber die Möglichkeit, dass unsere biblische Vorgehensweise
nicht immer vollkommenen eingehalten wurde, ist etwas völlig anderes, als zu
behaupten, wir würden Kindesmissbrauch herunterspielen oder gar verheimlichen.
Unter den Religionsgemeinschaften sucht die konsequente Vorgehensweise von
Jehovas Zeugen in Fällen von Kindesmissbrauch ihresgleichen.
Selters/Taunus, den 19. Juni 2002
Werner Rudtke
Vizepräsident