Novalis hat geschrieben:In einer modernen Demokratie gelten Religions-, Rede- und Versammlungsfreiheit.
Stimmt. Aber das kann und muss eingeschränkt werden, wenn dadurch Rechtsbruch geschieht. Redefreiheit ja, aber nur, solange die Rede nicht verhetztend, direkt beleidigend oder anderweitig in die Grundrechte Dritter (gegen deren Willen) eingreift.
Versammlungsfreiheit ja, aber nur, solange dabei keine Gewalt angewendet wird.
Religionsfreiheit ja, aber nur, solange die Religion nicht Gewalt anwendet oder in anderer Form gegen Grundrechte Dritter verstößt. Kurz gesagt: es gibt Grenzen.
Im übrigen sind die ZJ als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt.
Ja, leider. Ich finde es schwierig, wenn der Staat selbst Sekten, die den Staat an sich als satanisch ablehnen, ihren Mitgliedern verbieten zu wählen und die intern mit Gehirnwäsche und psychischem Druck arbeiten, auch noch unterstützt werden. Dass die ZJ das wegen Mangels an Beweisen durchbekommen haben, sagt nur aus, wie vorsichtig unser Rechtsstaat ist. Und das finde ich gut so. Allerdings ist die Kröte, die man da schlucken muss, schon sehr groß. Dass man die Summe aller Aussagen von Aussteigern nicht anerkennt und nur, weil die Sektenmitglieder intern dicht machen keine Aussagen von diesen bekommt, Mangel an Beweisen anzuführen, kann ich nicht nachvollziehen. Ich bin aber auch kein Jurist.
Vielleicht hat Russland ja auch Argumente für ein Verbot der ZJ. Man muss erstmal die Begründung für das mögliche Verbot abwarten.