Wo habe ich das behauptet? Schon einmal etwas von Römer 13:1-6 gehört?Kingdom hat geschrieben:Für mich wird die Ehe mit dem Geschlechtsakt vollzogen, für Dich mit dem Ja vor dem Priester.
Offensichtlich noch nie etwas von einem Standesbeamten gehört-gelle?Umgang mit Behörden und anderen Menschen
1 Jeder soll sich den Trägern der staatlichen Gewalt unterordnen. Denn alle staatliche Gewalt kommt von Gott, und jede Regierung ist von Gott eingesetzt. 2 Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die von Gott eingesetzte Ordnung und wird zu Recht bestraft werden. 3 Denn wer Gutes tut, hat von den Regierenden nichts zu befürchten. Das hat nur der, der Böses tut. Wenn du also nicht in Furcht vor der Regierung leben willst, dann tue Gutes, und du wirst von ihr gelobt werden. 4 Sie steht ja zu deinem Besten im Dienst Gottes. Tust du aber Böses, hast du allen Grund, sie zu fürchten, schließlich ist sie nicht umsonst die Trägerin von Polizei- und Strafgewalt. Auch darin ist sie Gottes Dienerin. Sie zieht den Schuldigen zur Verantwortung und vollstreckt damit Gottes Urteil an denen, die Böses tun. 5 Es ist also notwendig, sich dem Staat unterzuordnen, nicht nur aus Angst vor Strafe, sondern auch wegen des Gewissens. 6 Deshalb zahlt ihr ja auch Steuern, denn die Beamten sind Gottes Diener und haben sich berufsmäßig damit zu befassen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Standesbeamter
https://de.wikipedia.org/wiki/ZivileheHaupttätigkeit ist die Sachbearbeitung und Beurkundung von Personenstandfällen - also Geburten, Eheschließungen, Verpartnerungen und Todesfälle - sowie die damit verbundenen Anliegen der Namensführung (§ 1 PStG). Alle Amtshandlungen mit Ausnahme der Eheschließung bearbeiten sie büromäßig,
Geht aber in Gottes Augen gem. Römer 13:6 auch ohne priesterlichen Segen:Zivilehe
Zivilehe bezeichnet die Ehe als Rechtsinstitut des bürgerlichen und damit zugleich des staatlichen (weltlichen) Rechts (siehe Eherecht).Rechtslage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Deutschland gilt heute die sogenannte obligatorische Zivilehe (§ 1310 BGB, Art. 13 Abs. 3 EGBGB). Damit ist gemeint, dass staatliche Instanzen nur diejenigen als Eheleute betrachten, die entsprechend den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches („standesamtlich“) geheiratet haben. Im Jahr 2011 wurden in Deutschland 377.831 Ehen geschlossen.[5]
Bis Ende 2008 durfte eine kirchliche Trauung in Deutschland erst nach der Eheschließung stattfinden
Erst nach der Eheschließung darf ein wahrer Christ gemeinsam ins Bettchen hüpfen-vorher aber nicht. "Christen" wie der Herr Doktor finden aber nix dabei es schon vorher zu tun. Die vorbildlichen 68er lassen hier grüßen-gelle Herr Doktor?6 Deshalb zahlt ihr ja auch Steuern, denn die Beamten sind Gottes Diener und haben sich berufsmäßig damit zu befassen.
