SamuelB hat geschrieben: ↑Sa 11. Dez 2021, 15:34
Durch ein Gesetz kann sie eingeschränkt werden. Bei Menschen, die unter Betreuung stehen, entscheiden ggf auch andere. Das betrifft bestimmte Fälle, schließlich steht die körperliche Unversehrtheit an zweiter Stelle im GG. Ob eine allgemeine Impfpflicht durchgeht, wäre ich mir nicht sicher.
Bei Menschen, die unter Betreuung stehen, sehe ich sogar, dass vielfach der (überzogene)Schutz der Persönlichkeitsrechte zu derem erheblichen Nachteil gerät.
Beispiel: Wenn ein Schizophrener seine monatliche Depotspritze nicht nimmt, gibt es keine Zwangsmaßnahme die das erledigt. Man wartet also bis die "Zeitbombe" zündet, etwas passiert und der Betreute dann auf unbestimmte Zeit in die Forensik untergebracht wird. Diese zwingend kommende Folge (man kann dies im Einzelfall eben sehr gut einschätzen) schadet dem Betreuten dann x-fach: Längere Freiheitsberaubung unter staatlicher Aufsicht und teils weiter fortgeschrittenes "Ausbrennen" der Persönlichkeit, da länger nicht behandelt. Oder: ein Schwerstalkoholiker hat das Recht, sich zu Tode zu saufen und kann nicht wegen Selbstgefährdung untergebracht werden (zur Entwöhnung). Wenn ein paar Jahre später die Hirnschäden so groß sind, dass er keine echte Entscheidungsfähigkeit mehr hat, kann (und muss) er untergebracht werden. Nur dann ist es zu spät. Da irreversibel.
Eine allgemeine Impflicht könnte m.E. schon durchgehen. Aber nicht für tatsächlich alle. Z.B. fällt die Risikobewertung bei der Impfung bei Kindern anders aus wie für Erwachsene, deswegen warten die ja im Moment alle auf eine Empfehlung des Fachgremiums.
Dann müsste die Impfung erst mal dafür sorgen, dass man tatsächlich niemanden anstecken kann, also das Ziel müsste erreichbar sein. Leider ist das nicht der Fall. Inzwischen gibt es für bestimmte Bereiche die 2G+ Regel. Komisch. Also zu einer Impfung verpflichten, die nicht richtig schützt?
Es geht nicht um schwarz oder weiß, sondern um besser oder schlechter geschützt sein bzw. andere zu schützen. Und die von Geimpften ausgehende Ansteckung ist tatsächlich erheblich geringer.
Gab vor einer Stunde privat eine Riesendiskussion. Ein eingeladenes Ehepaar kam nicht zum Kaffeetrinken, weil der Sohn der Gastgeberin nicht geimpft ist. Vor zwei Monaten hat dessen Bruder (auch ungeimpft) dafür gesorgt, dass mehrere Kontaktpersonen nicht zu einer Hochzeit gehen konnten, weil er positiv war. Und bis die Ergebnissew vom Testen vorliegen.....
Es wäre auch zu klären, ob der Staat bestimmen darf, dass ich Nebenwirkungen in Kauf nehmen muss, damit andere sich vllt nicht anstecken. Darf er persönliche Erfahrungen und Bedenken einfach übergehen? Darf er mich damit geringer werten als eine andere Person? In Österreich betrifft die Impfpflicht bereits ab 14-Jährige.
Gefühlsmäßig verständlich und nachvollziehbar. Aber: Das ist die Abwägung des Staates: wieviel Nebenwirkungen hat der einzelne mit welcher statistischen Wahrscheinlichkeit gegen die Wahrscheinlichkeit eines schwerwiegenden Verlaufs bei Ansteckung von anderen. M.E. darf nicht nur, sondern der Staat
muss hier tätig werden. Wer sonst ist für die "öffentliche Gesundheit" zuständig? Wenn man die ganzen triefenden Rotznasen in öffentlichen Verkehrssystemen sieht, weiß man, dass man sich auf die bloße Vernunft des einzelnen eben nicht verlassen darf.
Es ist bekannt, welche Personen ein höheres Risiko dazu haben. Ich beobachte seit Monaten die Statistik zu den Todesfällen nach Altersgruppen.
Und was soll der Staat jetzt machen: die über 60jährigen/ Herzkranken/ Diabetiker/ Fettleibigen auf Jahre wegsperren, weil ein paar Leute nicht Bock auf ne Impfung haben? DAS fände ich jetzt herzlos. Die Entscheidung des Staates ist nie einfach. Aber man muss alle Seiten verstehen.
Grundsätzlich bin ich nicht bereit, mir von anderen diese Entscheidung abnehmen zu lassen. Ich möchte sie selbst treffen dürfen, was auch religiöse Gründe hat.
Die religösen Gründe würden mich interessieren auf Wunsch ohne Diskussion von meiner Seite, dass ich es so stehen lassen (oder einfach per PN).