Salome23 hat geschrieben:Noch einmal denn: Die Ansicht, dass es nur eine einzige, gleichzeitige Auferstehung der Gerechten und der Gottlosen gebe, kann bei einer einigermaßen sorgfältigen Untersuchung der Schrift nicht aufrechterhalten werden.
Die göttlichen Aussprüche beweisen klar und deutlich, dass es zwei Auferstehungen gibt, die zu verschiedenen Zeiten stattfinden werden:
eine Auferstehung der Gerechten und eine Auferstehung der Gottlosen, eine Auferstehung des Lebens, auch „erste“ Auferstehung genannt, und eine Auferstehung des Gerichts oder der „übrigen der Toten“. (Joh 5, 29; Off 20).
Was den Charakter derer betrifft, die auferstehen werden, so gibt es auch nur zwei Klassen: Gerechte und Gottlose, oder solche, die zum Leben, und solche, die zum Gericht auferstehen.
Die Gerechten werden bei der Ankunft des Herrn - in dem allgemeinen Sinn des Wortes, ohne Sein Kommen für die Kirche und für Israel zu unterscheiden - auferstehen: das ist die erste Auferstehung;
und die Gottlosen werden nach Beendigung der tausendjährigen Regierung Christi aus ihren Gräbern auferweckt werden: das ist die zweite Auferstehung, oder die Auferstehung „der Übrigen der Toten“.
Wir haben bereits weiter oben bemerkt, dass man in der ersten Auferstehung verschiedene Abschnitte oder Unterabteilungen unterscheiden kann, aber hierdurch wird das eben Gesagte in keiner Weise berührt.
Detailliertes mit sämtlichen Bibelstellen zum besseren Verständnis werden hier angeführt
Die Wiederkunft des HERRN
http://www.bibelkommentare.de/index.php ... rt_id=2818
Dass es nicht eine, sondern zwei Auferstehungen geben soll, ist richtig, wird sogar von Hemul nicht bestritten.
Die beiden zu unterschiedlichen Zeiten und unterschiedliche Menschen betreffenden Auferstehungen sind klar in der
"Offenbarung des Johannes" dokumentiert.
Falsch ist die Auffassung, an der 1. Auferstehung würden nur "Gerechte", hier betont: alle Christusgläubigen, an der
2. Auferstehung zum Gericht nur noch die Ungerechten teilnehmen.
Eine solche Annahme steht in krassem Widerspruch zu den klaren Aussagen der "Offenbarung des Johannes"; denn nur
die beim Weltgericht nicht im "Buch des Lebens" Eingetragenen landen im Schwefelsee. Menschen, die Jesus nicht kann-
ten (ob vor oder nach seiner Zeit), gehören gewiss nicht automatisch zu den "Verdammten."
Die zum Weltgericht Auferstandenen werden nach der Offenbarung deshalb nicht nach ihrem Glauben, sondern nach ih-
ren Werken (Taten) beurteilt und gerichtet werden (Offb. 20,12). Nur danach entscheidet sich, ob sie im "Feuersee" oder
im "Paradies" enden werden.
Man achte auf die feinen Unterschiede.
