Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Man kann als Gläubiger den pfändbaren Betrag vom Einkommen pfänden, sofern ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Wenn es mehrere Gläubiger gibt, muss darauf geachtet werden, wer als Erster zu bedienen ist. Nachrangige Gläubiger müssen warten. Bei der Pfändung ist das Ziel, Schulden vollständig zu zahlen.Ruth hat geschrieben: ↑Sa 30. Apr 2022, 16:27Ich sagte in meinem Kommentar, dass es sinnvoller wäre, wenn der Schuldige ab sofort sein gesamtes Einkommen nur noch auf ein Mindesmaß – zB den Hartz4-Satz eingeschränkt würde. Alles, was darüber geht, würde einbehalten und auf die Gläubiger verteilt werden – bis alle Schulden beglichen sind (falls das möglich ist).
Für Schuldner gibt es die Möglichkeiten von außergerichtlichen Schuldbereinigungsplänen. Er bietet an, den pfändbaren Betrag des Einkommens bzw. einen freiwilligen Betrag monatlich anteilig auf die Gläubiger zu verteilen. Die Forderungen werden festgeschrieben, meist mit Nachlässen, man vergleicht sich. Aktuell haben die Pläne normalerweise eine Laufzeit von 36 Monaten. Das liegt an der Verkürzung der Wohlverhaltensphase bei Insolvenzverfahren auf 36 Monate. Früher waren es 72 Monate.
Der Schuldner kann sich auch gerichtlich mit den Gläubigern vergleichen. Das Gericht überwacht aber nicht, ob der Schuldner regelmäßig und vollständig zahlt. Da müssten ggf. die Gläubiger aktiv werden.
Beim Insolvenzverfahren fallen Gerichtskosten an und die Vergütung des Insolvenzverwalters. Daher bleibt bei Verbraucherinsolvenzverfahren meist nicht viel Verteilungsmasse für die Gläubiger übrig. Nach der Wohlverhaltensphase erlangt der Schuldner Restschuldbefreiung und Gläubiger bleiben auf dem Schaden sitzen.
Wird die Restschuldbefreiung versagt, können Gläubiger einen vollstreckbaren Auszug der Insolvenztabelle anfordern und sind berechtigt, die Forderung mit Zwangsmaßnahmen beizutreiben.
Diesen Teil verstehe ich nicht.Ruth hat geschrieben: ↑Sa 30. Apr 2022, 16:27Ich glaube, Jesus hat das vollkommene Opfer gebracht, um die Blickrichtung der Menschen von der Schuld auf die (Er)Lösung zu lenken. Damit Menschen nicht nur nach dem Schuldigen suchen, um diesem auch Leid zuzufügen oder "Rechnungen begleichen" , sondern danach trachten, das Böse mit dem Guten zu überwinden und besiegen.
Als du oben geschrieben hast, dass die Person zahlen soll, dachte ich, dass du dafür bist.