JackSparrow hat geschrieben:Josi hat geschrieben:Nach welcher AT-Version?
Der Satz steht im Johannesevangelium.
Gut. Also die AT-Version nach der neutestamentlichen Fassung des Johannes, daüber hinaus auch fraglich ist, welcher Johannes - sofern überhaupt ein Johannes - das Joh.-Evangelium schrieb.
Kurzum: Logik und Transparenz vom Feinsten.
JackSparrow hat geschrieben:Genauer gesagt [...]
ist hier themenbedingt kein Sprachunterricht in Griechisch, oder einer sonstigen Sprache gefordert, dazu man auch bedenken sollte, was es bestenfalls bedeuten kann, wenn sich Wort- und Satzbedeutungen bloß wiederholen.
JackSparrow hat geschrieben:Josi hat geschrieben:Ohne Geburtsurkunde existierst Du nicht?
Woher sollte ich denn wissen können ob ich existiere. Ich könnte meinen Nachbarn fragen, aber kann ich mir denn sicher sein, dass der die Wahrheit sagt?
Sollte dein Nachbar zufällig Rumpelstilzchen heißen, empfehle ich, ihn nicht danach zu fragen, ob Du tatsächlich existierst.
Auch unser Forenfreund 'closs' scheint mir in diesem Sinne kein geeigneter Ansprechpartner zu sein, weiß er ebenso nicht zu unterscheiden, was man tatsächlich wissen, oder nur glauben kann.
Nun bin ich mir an dieser Stelle nicht mehr sicher, ob der Hinweis möglicherweise hilfreich sein kann, dass sogar so genannte Obrigkeiten im Eigentlichen "Menschen" sind.
Ich selbst bin mir allerdings zu 99,99...% sicher, das sämtliche Obrigkeitsideologien von bloßen Menschen erdacht wurden.
JackSparrow hat geschrieben:Josi hat geschrieben:Warum fügst Du dich dann einem solchen System?
Weil ich meine kostbare Lebenszeit nicht im Knast verbringen möchte.
Diese Befürchtung halte ich für nicht ausreichend begründet, siehe:
Internationale/Universale Menschenrechte: Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder
Strafe unterworfen werden.
(4) Niemand darf wegen privaten Schulden in Haft genommen werden. Niemand darf nur
deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche
Verpflichtung zu erfüllen.
(5) Niemand darf mit Gewalt oder Gewaltandrohung gegen sich selbst aussagen (verbotene
und nichtige Vernehmungsmethoden).
Artikel 8: Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen
Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz
zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Artikel 9: Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Artikel 30: Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine
Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Hast Du nun immernoch Angst vor dem Knast?
Münek hat geschrieben:Die Aspiranten für den endzeitlichen Feuersee (Schwefelteich) sollten da eigentlich mehr Schiss
in der Buchse haben. Haben sie aber nicht. Komisch... Da stimmt doch was nicht.
Oh, doch doch, denn was nicht existiert, kann auch zu keiner "echten Bedrohung" werden.