CoolLesterSmooth hat geschrieben:Magdalena61 hat geschrieben:5. Mose 21, 10-14 fordert nicht dazu auf, kriegsgefangene Frauen zu vergewaltigen!
Vergewaltigung und die daraus resultierenden Verpflichtungen werden ein Kapitel weiter behandelt.
5. Mose 22.
Sicher? Das, was in 5. Mose 21, 10-14 beschrieben wird, wurde damals vielleicht nicht als Vergewaltigung verstanden, nach heutigem Verständnis sieht das jedoch anders aus.
Nach
heutigem Verständnis sieht
einiges anders aus.
Heute und bei uns wird nicht mehr gesteinigt oder gekreuzigt. Ein Bräutigam muß keinen Brautpreis mehr entrichten, wenn er heiraten will. Ein Mann darf auch nicht mehrere Frauen gleichzeitig zur Ehefrau haben. Eigentlich auch nicht als Maitresse... sonst ergeht es ihm möglicherweise wie Kachelmann.
CoolLesterSmooth hat geschrieben:5. Mose 22, 28-29 beschreibt klar sexuelle Handlungen, die GEGEN den Willen der Frau geschehen ("ergreift") => Vergewaltigung, da sind wir uns wohl einig (Vers 29 ist übrigens eines der widerwärtigsten Gesetze, die ich jemals gesehen habe).
Soziale Absicherung der Frau auf Lebenszeit. Was hättest
du vorgeschlagen?
Dass der Mann die Frau gar nicht erst vergewaltigen soll? Ja klar, das wäre Gott auch lieber gewesen, schätze ich. Deswegen die drastische Androhung: Wenn du sie vergewaltigst, und du wirst geschnappt, dann wirst du sie ein Leben lang ernähren müssen.
Oder was hättest du sonst empfohlen?
Dass man sie ins Elend schicken soll? Als gefallenes Mädchen hätte sie ihren Eltern oder anderen Verwandten lebenslang auf der Tasche liegen oder sich prostituieren müssen. Einen "ehrbaren" Mann hätte sie nicht mehr bekommen. Ein mieses Leben als lästiges Anhängsel, und das ohne eigene Schuld.
Aber wenn es um die Ehe mit weiblichen Gefangenen geht, ist der Wille der Frau schlicht und einfach egal, sie hat in dieser Sache kein Mitspracherecht. ER darf sie zur Frau nehmen, wenn es IHM passt und darf sie gehen lassen, wenn sie IHM nicht mehr gefällt.
Wurden die Frauen Israels gefragt, ob sie mit der Wahl ihrer Eltern bezüglich ihres künftigen Ehemannes einverstanden waren? Durften sie sich den Mann ihrer Träume etwa selbst aussuchen?
Lea?
Michal?
CoolLesterSmooth hat geschrieben:Wo ist der Vers "Wenn sie jedoch keinen Gefallen an dir hat, so nimm sie nicht zur Ehe und lass sie gehen, wohin sie will."?
Da ist ein anderer Vers. Und in allen Übersetzungen, die ich gecheckt habe, ist die Rede von Zuneigung.
5. Mose 21, 11 (STL): ...und du unter den Gefangenen eine schöne Frau siehst und dich in sie verliebst und sie zur Frau nimmst
-- und von Heirat.
Und ausdrücklich davon, dass der Mann die "kriegsgefangene" Frau nicht versklaven darf.
Wenn dich also jemand gegen deinen Willen zur Frau nimmt und die mit der Ehe verbundenen sexuellen Handlungen an dir vollzieht, ist das in deinen Augen dann keine Vergewaltigung?
Ob gegen den Willen der Frau geheiratet wurde, darüber steht da nichts. Man kann die Verse so sehen, wie du sie siehst.
Man kann sie aber auch als Erlaubnis zur Ehe mit kriegsgefangenen Frauen sehen.
Insgesamt ist es nicht sehr erbaulich, das alles.
CoolLesterSmooth hat geschrieben:oder ob ich dank göttlicher Gesetzgebung gezwungen werde, gegen meinen Willen mit jemandem zu leben, der mich immer wieder vergewaltigt, dann wüsste ich, wie ich mich entscheiden würde.
Nach einer gesellschaftlich anerkannten Eheschließung konnte die Frau sich, wenn ihr Mann sie vernachlässigte oder schlecht behandelte, bei den Ältesten im Tor beschweren. Das muß man sich mal vorstellen: Wenn der Mann seinen ehelichen Pflichten nicht nachkam, konnte die Frau auf diese Weise Druck machen. Wie peinlich für den Mann.
Ehefrauen waren nicht unbedingt graue Mäuse. Sarah. Hatte die Hosen an. Und andere auch.
Und du meinst, wenn Migranten hier deutsche Frauen vergewaltigen, dann sei das 5. Mose 21 gleichzustellen? -- Die Herren Migranten haben doch gar keinen Krieg gewonnen. Sie sind vor dem Krieg in ihrem Land davongelaufen. Und heiraten wollten sie ihre Opfer auch nicht.
Also: Ziemlich daneben, der Vergleich. Leider.
LG