Das ist wieder ein dreister Versuch die Beweislast umzukehren. Es obliegt der behauptenden Partei, den Nachweis einer Wirkung zu erbringen. Ansonst kann man unbegründete Aussagen ebenso entkräfen.closs hat geschrieben:Es ist ein ganz wesentlicher Unterschied, ob man sagt:
a) Im Sinne der Versuchsanordnung gibt es keine Wirkung - oder
b) Es gibt keine Wirkung.
Zu Antwort a) ist die Naturwissenschaft befugt - zu b) NICHT.
Deshalb würde ich sagen, es gibt bei HP keine Wirkung außer der eines Placebos, es sei denn Jemand kann eine solche nachweisen.