JackSparrow hat geschrieben: Bei einer ernsten Krankheit wäre es unterlassene Hilfeleistung. Bei leichteren Beschwerden ist es nicht unredlich, es auf Wunsch des Patienten auch mal mit Homöopathie oder Weihwasser zu versuchen. Hauptsache der Kunde ist zufrieden.
Zu alternativen Therapien greifen ja sehr viele Leute, die schulmedizinisch als austherapiert gelten - wo Schulmedizin also sagt, wir haben alles getan was wir konnten, es hat alles nichts genützt, teils Leute, die sehr viel Zeit, Mühe, Schmerz und Geld in die Schulmedizin steckten, und das vergeblich.
Wenn dann ein Therapeut anderer Fachrichtung helfen kann, könnte man es durchaus auch als unterlassene Hilfeleistung betrachten, so lange damit zugewartet zu haben.
gruss, barbara