#11 Re: Das Geschäft mit dem Tod
Verfasst: So 12. Mär 2017, 16:14
Hallo Al, Pluto und all die Anderen,
von der juristischen Seite her bin ich der Meinung, dass das Grundgesetz die staatliche Gewalt zum Schutz von Leib, Leben und Würde jedes Menschen verpflichtet. Für eine Art Ausnahmeregelung bräuchte es erstmal einen hinreichenden Grund die Tötung eines anderen Menschen straffrei sein zu lassen. Auch wenn man in Notwehr jemanden tötet, ist das nicht quasi erlaubt, sondern die Tötung wird wegen einem rechtfertigenden Grund (Notstand zum Schutz von Leib und Leben eines Menschen) nur nicht bestraft. Genau ein solcher rechtfertigender Notstand existiert eben im juristischen Sinn nicht, denn durch die Tötung bei der aktiven Sterbehilfe wird kein Leben gerettet bzw solches versucht.
Des Weiteren bin ich der Meinung, dass kein Mensch von einem Anderen die Tötung eines Menschen einfordern kann und darf. Auch nicht wenn jemand sich freiwillig dazu bereit erklärt. Wer sich umbringen möchte, soll dies selber tun bzw. z.B. durch Angehörige oder Freunde, die sich aber dafür vor einem Gericht zu verantworten haben. Wenn jemand bei der Wahl zwischen einem unerträglichen Leiden eines geliebten Menschen und der Möglichkeit einer rechtlichen Bestrafung das Leiden des Anderen wählt, dann geht es doch letzten Endes demjenigen bei einer Diskussion über aktive Sterbehilfe nicht wirklich um die Verkürzung von Leiden eines Anderen, sondern das eigene Wohlergehen dabei (also weder selbst töten zu müssen noch womöglich dafür bestraft zu werden).
Dass eine Selbsttötung durch einen selbst zu geschehen hat, stellt im Regelfall eine natürliche Hemmschwelle dar, die man nicht so einfach in der Wirkung aufheben sollte.
Bei einer legitimierten "aktiven Sterbehilfe" muss es immer jemanden geben, der in den konkreten Fällen entscheidet, ob das dann erlaubt ist oder nicht. Eine Benennung solcher Kriterien entspräche aber weitgehend einer Definition dessen was angeblich lebenswert bzw. lebensunwert wäre.
Insgesamt wird eine Möglichkeit, die vielleicht sehr wenigen Menschen helfen könnte, zu einer "Lösung" für sehr viele Menschen hochstilisiert, weil vermutlich die meisten Leute davor Angst haben in einer "unerträglichen" Lebenssituation zu landen aus der sie sich aber vermeintlich nicht selbst befreien können.
Desweiteren dürfte es äußerst schwierig sein zwischen einem "berechtigten" Wunsch nach "aktiver Sterbehilfe" und dem Vorliegen einer prinzipiell behandelbaren Depression zu unterscheiden.
Grüße,
Daniel.
von der juristischen Seite her bin ich der Meinung, dass das Grundgesetz die staatliche Gewalt zum Schutz von Leib, Leben und Würde jedes Menschen verpflichtet. Für eine Art Ausnahmeregelung bräuchte es erstmal einen hinreichenden Grund die Tötung eines anderen Menschen straffrei sein zu lassen. Auch wenn man in Notwehr jemanden tötet, ist das nicht quasi erlaubt, sondern die Tötung wird wegen einem rechtfertigenden Grund (Notstand zum Schutz von Leib und Leben eines Menschen) nur nicht bestraft. Genau ein solcher rechtfertigender Notstand existiert eben im juristischen Sinn nicht, denn durch die Tötung bei der aktiven Sterbehilfe wird kein Leben gerettet bzw solches versucht.
Des Weiteren bin ich der Meinung, dass kein Mensch von einem Anderen die Tötung eines Menschen einfordern kann und darf. Auch nicht wenn jemand sich freiwillig dazu bereit erklärt. Wer sich umbringen möchte, soll dies selber tun bzw. z.B. durch Angehörige oder Freunde, die sich aber dafür vor einem Gericht zu verantworten haben. Wenn jemand bei der Wahl zwischen einem unerträglichen Leiden eines geliebten Menschen und der Möglichkeit einer rechtlichen Bestrafung das Leiden des Anderen wählt, dann geht es doch letzten Endes demjenigen bei einer Diskussion über aktive Sterbehilfe nicht wirklich um die Verkürzung von Leiden eines Anderen, sondern das eigene Wohlergehen dabei (also weder selbst töten zu müssen noch womöglich dafür bestraft zu werden).
Dass eine Selbsttötung durch einen selbst zu geschehen hat, stellt im Regelfall eine natürliche Hemmschwelle dar, die man nicht so einfach in der Wirkung aufheben sollte.
Bei einer legitimierten "aktiven Sterbehilfe" muss es immer jemanden geben, der in den konkreten Fällen entscheidet, ob das dann erlaubt ist oder nicht. Eine Benennung solcher Kriterien entspräche aber weitgehend einer Definition dessen was angeblich lebenswert bzw. lebensunwert wäre.
Insgesamt wird eine Möglichkeit, die vielleicht sehr wenigen Menschen helfen könnte, zu einer "Lösung" für sehr viele Menschen hochstilisiert, weil vermutlich die meisten Leute davor Angst haben in einer "unerträglichen" Lebenssituation zu landen aus der sie sich aber vermeintlich nicht selbst befreien können.
Desweiteren dürfte es äußerst schwierig sein zwischen einem "berechtigten" Wunsch nach "aktiver Sterbehilfe" und dem Vorliegen einer prinzipiell behandelbaren Depression zu unterscheiden.
Grüße,
Daniel.