Umgang mit der Todesstrafe z.B. in Saudi-Arabien

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Magdalena61
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#1 Umgang mit der Todesstrafe z.B. in Saudi-Arabien

Beitrag von Magdalena61 » Fr 10. Okt 2014, 12:05

Sorry, es ist etwas viel Text zu lesen.

Einerseits:
Haben die Regierungen der westlichen Staaten – und damit letztlich deren Wähler – eigentlich ein Problem damit, wenn vermummte Männer irgendwo in der arabischen Wüste im Namen Gottes anderen Menschen den Kopf abschneiden? Richtige Antwort: Kommt darauf an! Wenn etwa die Herrschaften vom Islamischen Staat (IS) wieder einmal ein Köpfungsvideo online stellen, kennt die Empörung keine Grenzen. Da ist dann schnell von einem „Krebsgeschwür“ die Rede, „das ausgemerzt werden muss“ (Barack Obama) oder werden die IS-Leute zu „Monstern“ erklärt (Britenpremier David Cameron).

Wenn hingegen ein paar Ecken weiter, im saudiarabischen Riad zum Beispiel, jemand enthauptet wird, so ist die Empörung in den westlichen Staatskanzleien eher überschaubar. Die Aufregung der meisten Medien hält sich in Grenzen, das Ganze wird eher als Teil der lokalen Folklore verstanden. Dabei köpfen die Saudis derzeit möglicherweise sogar fleißiger als der IS. Allein seit Anfang August hieß es über 40 Mal: „Rübe ab“ – und zwar nicht nur bei Drogendelikten. Vermeintlicher Hochverrat an den regierenden Wahabiten reicht da völlig.

Klar, im Vergleich zu den übermütigen Herrschaften vom Islamischen Staat köpfen die Saudis weniger spontan. Doch der Unterschied zwischen dem „Krebsgeschwür“ IS und den im Westen hofierten Saudis ist eher ein stilistischer und quantitativer denn ein irgendwie grundsätzlicher.
diepresse.com
Der Artikel ist ziemlich emotional gehalten; der Autor polemisiert... inhaltlich liegt er aber nicht unbedingt falsch, denn die FAZ bestätigt (Artikel vom 23. 09. 2014):
Mindestens vierzig Menschen wurden nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International seit Anfang August enthauptet. Es ist ein krasser Anstieg selbst für saudische Verhältnisse: 17 waren es in der ersten Jahreshälfte; im Jahr 2013 waren es insgesamt 79.
faz.net

Andererseits...
Saudi Arabien hat kein Strafgesetzbuch und keine Strafprozeßordnung, doch ist der Weg von der Verhaftung bis zur Hinrichtung klar vorgeschrieben.

Die Polizei nimmt einen Verdächtigen fest, und untersucht die ihm vorgeworfene Straftat. Die Ermittlungen sind nicht öffentlich, und amnesty international wirft den saudischen Behörden seit vielen Jahren die Anwendung von Folter, die Verweigerung der Hinzuziehung von Anwälten und Dolmetschern und andere Benachteiligungen der Angeklagten vor.

Wenn die Polizeibehörden die Schuld des Verdächtigten ermittelt haben, wird die Strafsache einem Richter vorgelegt, der auf Grund der Scharia oder anderer Strafgesetze das Urteil fällt. Dieses Urteil wird dann dem Berufungsgericht, sodann dem Hohen Justizrat und schließlich dem König zur Bestätigung vorgelegt. In der Regel dauert dies zwei bis drei Jahre, Abweichungen um viele Jahre sind allerdings dann möglich, wenn ein Mordopfer minderjährige Erben hat.

Das saudische Recht räumt nämlich den Angehörigen von Opfern bestimmter Straftaten wie Mord und Vergewaltigung das Recht ein, dem Täter zu vergeben. Üblicherweise wird dafür ein Blutgeld (diya) bezahlt. Wenn die Kinder eines Mordopfers noch nicht volljährig, d. h. 18 Jahre alt sind, warten die Behörden solange, bis die Volljährigkeit erreicht ist, und fragen die nunmehr erwachsenen Kinder, ob sie dem Mörder ihres Vaters verzeihen wollen oder nicht.
Es sind eine ganze Reihe von Fällen bekannt, in denen die Täter bis zu fünfzehn Jahre auf ihre Hinrichtung warten mußten, und schließlich auch hingerichtet wurden.

Gnadenakte durch die Angehörigen sind sehr selten und zeugen von der großen Gläubigkeit der Menschen. Am 14. Juli 2000 sollte in Arar ein Mann enthauptet werden. Der Scharfrichter stand schon mit gezogenem Schwert neben ihm, als der Bruder des Mordopfers einschritt und den Täter begnadigte. Solche Begnadigungen erfolgen meist gerade angesichts des Todes, weil die Angehörigen kein weiteres Blutvergießen wünschen, dafür aber lieber eine gottgefällige Begnadigung vornehmen. Dieses Vorgehen wird von den Zuschauern der verhinderten Hinrichtung auch sehr begrüßt, sie loben die Angehörigen für ihre großmütige Tat, die nicht selbstverständlich ist, sondern große Überwindung kostet.

Ein Gnadenakt ist allerdings auch jederzeit zwischen der Festnahme und der Hinrichtung möglich. Am 11. September 1997 erhielt Mohamed Saleh Obaid Zainum die Verzeihung der Mutter seines Opfers, 24 Stunden bevor er vor Gericht erscheinen sollte. Mörder und Opfer waren Freunde, die in einen Streit um Fußballergebnisse gerieten, der tödlich endete.
todesstrafe.de
Was haltet ihr von diesem System?

Die Polizei ermittelt (Korruption gibt es leider überall, aber setzen wir in dieser Diskussion bitte voraus, die Beamten arbeiten reell und unvoreingenommen). Dann werden die Ermittlungsergebnisse von einem Gericht beurteilt und bewertet UND danach noch weiteren Instanzen vorgelegt, die vermutlich alle ein Veto einlegen können. --
Die Angehörigen eines Mordopfers werden in den Entscheidungsprozeß mit einbezogen. Sie können verhandeln und Entschädigung verlangen- das erinnert an "Auge um Auge"- ... sie können den Täter sogar begnadigen.


Und wie ist es hier?

Nach einem Mordfall nehmen Polizei und Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf, welche zu einer Anklage des Straftäters führen. Die Angehörigen können als Nebenkläger auftreten, aber ihre persönliche Meinung hat keinen Einfluß auf das Urteil. Sie erhalten auch keine Entschädigung, soweit ich weiß. Oftmals werden die Täter mit einem hohen finanziellen Aufwand betuttelt, begutachtet und teilweise oder komplett entschuldigt, und die Hinterbliebenen werden mit ihrem persönlichen und finanziellen Verlust und den sich daraus ergebenden Problemen schlicht und einfach alleine gelassen.

Mit Geld oder Sachleistungen kann man ein Menschenleben zwar nicht bezahlen. Aber wenn in Saudi- Arabien die gesamte Familie des Täters Stellung nehmen und eventuell löhnen muß, dann dürfte sie auf den Delinquenten einen entsprechenden psychischen Druck ausüben, was ihn eventuell zum Nachdenken bewegt. Außerdem wird er der Familie den Schaden ersetzen müssen, den sie seitenwegen hatte, was bedeutet, er muß eventuell ein Leben lang für seine Straftat bezahlen, um das Vermögen der Familie wieder aufzufüllen.

Der Familie des Opfers allerdings wird eine große Verantwortung aufgebürdet, nämlich die Entscheidung darüber, ob der Mörder ebenfalls sterben muß.
Wenn sie sich dazu durchringt, einem reuigen Täter zu vergeben, dann empfinde ich den Umgang mit dem Verbrechen eigentlich als "christlicher" als das, was hier im Westen abgeht.

Ein Mißbrauch des Gesetzes durch arrogante oder gar korrupte Beamte, wie das leider überall vorkommt, ob es sich nun um die Scharia handelt oder um das BGB, muß nicht den ursprünglichen Gedanken negieren: "Wir stellen Rache/ Vergeltung NICHT über den Willen der Geschädigten- selbst ein Mörder, der laut Gesetz sein Leben verwirkt hat, gibt es eine Chance, ein neues Leben anzufangen und aktiv Wiedergutmachung anzustreben".
LG
God bless you all for what you all have done for me.

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#2 Re: Umgang mit der Todesstrafe z.B. in Saudi-Arabien

Beitrag von closs » Fr 10. Okt 2014, 14:49

Magdalena61 hat geschrieben:Was haltet ihr von diesem System?
Es gibt eigentlich nur EINEN Unterschied: Im einen Fall handelt es sich um terroristische Möderbanden - im anderen handelt sich um einen völkerrechtlich anerkannten Staat. - Stilistisch gibt es natürlich ebenfalls Unterschiede - das Ergebnis ist aber dasselbe.

Dazu passt meines Erachtens immer wieder eine dieser Super-Karikaturen von Loriot: Auf einer Doppelseite sieht man zwei Bilder, auf denen ein Jäger einen Spaziergänger totschießt. - Loriots Frage lautet nun: "Was ist der Unterschied dieser Bilder?". - Man guckt und schaut, wo die beiden Bilder (links und rechts) unterschiedlich sind - und findet nichts. - Die Auflösung kommt dann eine Seite später: Der Jäger auf dem linken Bild hat keinen Jagdschein und wird deshalb für 10 Jahre eingesperrt - der der Jäger auf dem rechten Bild hat dagegen einen Jagdschein und bekommt nur eine Geldbuße.

Spürst Du darin die Satire der Welt? - Genauso ist es nämlich bei diesem Thema hier auch.

Catholic
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#3 Re: Umgang mit der Todesstrafe z.B. in Saudi-Arabien

Beitrag von Catholic » Fr 10. Okt 2014, 15:05

Magdalena61 hat geschrieben: Am 11. September 1997 erhielt Mohamed Saleh Obaid Zainum die Verzeihung der Mutter seines Opfers, 24 Stunden bevor er vor Gericht erscheinen sollte. Mörder und Opfer waren Freunde, die in einen Streit um Fußballergebnisse gerieten, der tödlich endete.
todesstrafe.de

Magdalena,auch wenn das saudische System,das meines Wissens auf dem klassischen islamischen Strafrecht beruht, durchaus nicht ganz verkehrt ist hat es - wie ich an dem obigen Beispiel festmache,meiner Meinung nach einen erheblichen Denkfehler,denn es sieht bei Mord nur (!) die Todesstrafe vor,die durch die Vergebung der Angehörigen des Opfers aufgehoben werden kann und in eine Geldstrafe umgewandelt wird,es gibt bei Mord keine Haftstrafe--entweder Tod oder Geldstrafe.
Nun,Vergebung gegen über dem Täter ist aus christlicher Sicht auch möglich,denoch hat er aber juristisch (!) eine Schuld auf sich geladen,die verbüsst werden muss.
Darüber hinaus gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen unserem westllich-europäischen und dem saudisch-islamischen Strafrecht.
Das saudische Recht sieht die Tat als Verstoss gegen die göttliche Ordnung an und diese muss wiederhergestellt werden.
Unser Strafrecht sieht die Tat als ein Vergehen gegen die gesellschaftliche "Ordnung" vor,sieht aber auch--oder besser:gerade deswegen -- die Reabilitierung des Mörders und seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft vor.

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#4 Re: Umgang mit der Todesstrafe z.B. in Saudi-Arabien

Beitrag von closs » Fr 10. Okt 2014, 15:50

Catholic hat geschrieben:Das saudische Recht sieht die Tat als Verstoss gegen die göttliche Ordnung an und diese muss wiederhergestellt werden.
Dieser Ansatz wäre ja an sich der richtigere, wenn er umsetzbar wäre. - Umsetzbar ist er in der Praxis deshalb nicht, weil die Geldzahlungen an die Familie sehr säkularen Charakter haben.

Catholic hat geschrieben:,denoch hat er aber juristisch (!) eine Schuld auf sich geladen,die verbüsst werden muss.
Richtig - aus Gründen der Rechtssicherheit ist dies prinzipiell auch nötig. - Aber mit "christlicher Sicht" hat das nichts zu tun - da zählt die Vergebung von Herzen im Einzelfall - das ist natürlich nur im Einzelfall operabel und nicht staatstauglich.

Insofern sehe ich unter staatlichen Gesichtspunkten keinen großen Unterschied (etwa) zwischen USA und Saudi-Arabien: Man überträgt seine Werte (AT-mäßig in den USA/islamisch in Saudi-Arabien) in das Staatswesen und macht es somit zur Basis der öffentlichen Ordnung - ein souveräner Staat jeglicher Genese darf das.

Catholic hat geschrieben:sieht aber auch--oder besser:gerade deswegen -- die Reabilitierung des Mörders und seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft vor.
Eine der christlichsten Errungenschaften des Staats - bravo. - Da darf man auch mal stolz auf Europa sein.

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#5 Re: Umgang mit der Todesstrafe z.B. in Saudi-Arabien

Beitrag von Catholic » Fr 10. Okt 2014, 15:57

Closs,Du hast Recht,an der von Dir kommentierten Stelle hätte ich "christlich" besser herausgelassen.
Übrigens hat das saudische System noch einen Nachteil,denn wenn ich es richtig gelesen habe,unterscheidet es nicht zwischen Mord,Totschlag bzw. Tötung im Affekt und Unfall mit Todesfolge.

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#6 Re: Umgang mit der Todesstrafe z.B. in Saudi-Arabien

Beitrag von closs » Fr 10. Okt 2014, 16:13

Catholic hat geschrieben:Übrigens hat das saudische System noch einen Nachteil,denn wenn ich es richtig gelesen habe,unterscheidet es nicht zwischen Mord,Totschlag bzw. Tötung im Affekt und Unfall mit Todesfolge.
Das kann gut sein - da denkt man noch "praktisch" nach dem Motto: Da fehlt ein Leben (egal warum) - dies muss ausgeglichen werden (egal wie).

In irgendeinem Sender kommt immer wieder mal eine Serie über Gefängnisse in den USA - da hört man dieses Argument ständig - in etwa: Da ist einer tot - und der Täter müsste deshalb jetzt auch getötet werden - nachdem wir aber Christen sind, begnadigen wir sie zu einer lebenslangen Haftstrafe (das betrifft dann auch Menschen, die bei der Tat 13 waren - und da kann es gut sein, dass mancher 60 Jahre im Knast hockt). - Eine ordinäre Interpretation des AT.

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sven23
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#7 Re: Umgang mit der Todesstrafe z.B. in Saudi-Arabien

Beitrag von sven23 » Fr 10. Okt 2014, 17:08

closs hat geschrieben:Eine der christlichsten Errungenschaften des Staats - bravo. - Da darf man auch mal stolz auf Europa sein.

Langsam, langsam. Wann hat sich die Kirche, als sie noch die Macht dazu hatte, für die Wiedereingliederung von Mördern in die Gesellschaft eingesetzt?
Ich meine nicht die zurückgekehrten Kreuzritter. Deren Raub- und Mordzüge waren ja schon vorher vom Papst absolutiert.
Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
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#8 Re: Umgang mit der Todesstrafe z.B. in Saudi-Arabien

Beitrag von Catholic » Fr 10. Okt 2014, 17:21

closs hat geschrieben:Eine ordinäre Interpretation des AT.

die sich sehr oft auf das berühmte "Auge um Auge,Zahn um Zahn!"-Zitat als Begründung stützt,dabei aber übersieht,dass dieses Prinzip eben nichts mit Vergeltung zu tun hat,sondern im Gegenteil diese verhindern sollte,also eine - wenn man es so nennen möchte- Strafrechtsreform darstellte.

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#9 Re: Umgang mit der Todesstrafe z.B. in Saudi-Arabien

Beitrag von closs » Fr 10. Okt 2014, 17:58

sven23 hat geschrieben:Langsam, langsam. Wann hat sich die Kirche, als sie noch die Macht dazu hatte, für die Wiedereingliederung von Mördern in die Gesellschaft eingesetzt?
Ich sprach von "christlich". - Dass es zu jeder Zeit Sündenfälle im Namen des Christentum gegeben hat, ist unbenommen und leider normal.

Um Deine Frage zu beantworten, müsste man bei der Sozialgeschichte, Rechtsgeschichte und Kirchengeschichte nachgucken und sich ALLE (!) professionellen Meinungen dazu angucken.

Catholic hat geschrieben:,sondern im Gegenteil diese verhindern sollte,also eine - wenn man es so nennen möchte- Strafrechtsreform darstellte.
RIchtig - darüber hinaus wäre auf den heilsgeschichtlichen Aspekt insofern hinzuweisen, dass es immer eine Differenz zwischen Ist- und Soll-Zustand gibt. - Allerdings darf nicht verschwiegen werden, dass dies auch heute innerhalb der Kirchen noch so ist - weil es leider normal ist.

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sven23
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#10 Re: Umgang mit der Todesstrafe z.B. in Saudi-Arabien

Beitrag von sven23 » Fr 10. Okt 2014, 18:29

closs hat geschrieben:Ich sprach von "christlich". - Dass es zu jeder Zeit Sündenfälle im Namen des Christentum gegeben hat, ist unbenommen und leider normal.

Um Deine Frage zu beantworten, müsste man bei der Sozialgeschichte, Rechtsgeschichte und Kirchengeschichte nachgucken und sich ALLE (!) professionellen Meinungen dazu angucken.


Es ist schon bemerkenswert, daß du immer wieder auf den Unterschied zwischen Christentum und Kirche verweist. Eine christliche Kirche hätte es demnach nie gegeben. Und du wirst auch vor 1945 keine Statements der offiziellen Kirche dahingehend finden, daß sie sich für die Wiedereingliederung von Mördern in die Gesellschaft einsetzt.
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